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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Abschleppdienst Autoxpresstransport ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.autoxpresstransport.de

 
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG         

  • Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte.
  • Zu eingebundenen Videos stehen derzeit nicht durchgängig Untertitel und Audiodeskription bzw. Alternativtexte zur Verfügung
  • Filterfunktionen können nicht mittels Tastaturnutzung angesteuert werden
  • Bei der Navigation mittels Tastatur ist der Fokus nicht durchgängig sichtbar
  • Einige Funktionen und Inhalte sind noch nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.
  • Der Tastaturfokus ist nicht immer eindeutig zu erkennen.
  • Teilweise sind Tabellen sowie PDF-Formulare nicht vollständig barrierefrei.
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten, Anwendungen oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
Um die Barrierefreiheit der Website zu verbessern, werden Videos zur deutschen Gebärdensprache für die Zukunft eingeplant. Ein möglicher Zeitraum der Nutzung kann noch nicht ermittelt werden.

Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden. Diese sind in Arbeit.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Online-Karten und Kartendienste

Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Sie mit uns Kontakt aufnehmen, sodass wir Ihnen zu Ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder wenden Sie sich per Post an uns. Darüber hinaus helfen uns Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.01.2026 erstellt. Die Barrierefreiheitsvereinbarkeit beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 21.01.2026 überprüft.

4. Schlichtungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Schlichtungsstelle nach dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz einschalten.

Die Schlichtungsstelle ist der zuständigen Stelle für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Freien und Hansestadt Hamburg zugeordnet. Sie ist im Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) gesetzlich verankert.

Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Schlichtungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit die zuständige öffentliche Stelle diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mithilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein bestehendes Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.



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